Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-11, I-18 U 194/07

I-18 U 194/07Supreme CourtNov 11, 2009

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 194/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-11

Aktenzeichen: I-18 U 194/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1111.I18U194.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Oktober 2007

verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts

Duisburg (4 O 227/07) teilweise abgeändert und insgesamt

wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 67.762,50 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 26. Juni 2007 zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung

Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstrecken-

den Betrages leistet.

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