Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-04, III-4 RVs 191/09

III-4 RVs 191/09Supreme CourtMar 4, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 RVs 191/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-04

Aktenzeichen: III-4 RVs 191/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0304.III4RVS191.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten werden mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das angefochtene Urteil

hinsichtlich des Angeklagten T. dahin ergänzt wird, dass eine rechts-staatswidrige Verfahrensverzögerung von 7 Monaten festgestellt wird

und (§ 349 Abs. 4 StPO)

hinsichtlich des Angeklagten S. ein Monat der verhängten Jugendstrafe als Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als vollstreckt gilt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.