Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-24, VI-3 Kart 100/09 (V)

VI-3 Kart 100/09 (V)Supreme CourtMar 24, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 100/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-24

Aktenzeichen: VI-3 Kart 100/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0324.VI3KART100.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 8 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 07. Januar 2009 - . . . – in Ziffer 12 aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den Härtefallantrag der Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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