Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-25, I-21 U 124/09

I-21 U 124/09Supreme CourtMay 25, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 124/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-25

Aktenzeichen: I-21 U 124/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0525.I21U124.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 10.06.2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (17 O 318/08) teilweise abgeändert und die Widerklage des Beklagten ebenfalls abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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