Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-01, I-4 U 126/09

I-4 U 126/09Supreme CourtJun 1, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 126/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-01

Aktenzeichen: I-4 U 126/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0601.I4U126.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer - Einzel-richterin – des Landgerichts Krefeld vom 10. Juli 2009 abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit der Klägerin geschlos-senen Kapital-Lebensversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer ... nicht bezugsberechtigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen, bis auf die

durch die Nebenintervention verursachten Kosten, welche der Streithelferin auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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