I-20 U 82/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-15, I-20 U 82/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-15, I-20 U 82/09
I-20 U 82/09Supreme CourtJun 15, 2010
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 82/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-15
Aktenzeichen: I-20 U 82/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0615.I20U82.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. April 2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und der Beklagte wird über das landgerichtliche Urteil hinaus verurteilt, in die Löschung seiner beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Reg.-Nr. 3... eingetragenen Marke „T.“ für die Waren: „Milch und Milchprodukte, Brot, Backwaren“ einzuwilligen und es wird festgestellt, dass der Verfall dieser Marke bereits am 18.12.2006 für die Waren „Speisefette, Milch und Milchprodukte, Brot, Backwaren“ eingetreten ist. Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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