I-2 U 51/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-24, I-2 U 51/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-24, I-2 U 51/09
I-2 U 51/09Supreme CourtJun 24, 2010
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 51/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-24
Aktenzeichen: I-2 U 51/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0624.I2U51.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.03.2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Kläger wird auf die Widerklage verurteilt, an die Beklagte 4.102,00°€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 13.09.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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