I-4 U 2/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-17, I-4 U 2/10
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 2/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-17
Aktenzeichen: I-4 U 2/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0817.I4U2.10.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 18. Dezember 2009, Az.: 1 O 233/09, teilweise abgeändert und unter Klageabweisung im Übrigen festgestellt, dass der Krankenversicherungsvertrag zu der Versiche-rungsscheinnummer ... nicht durch die Kündigungserklärung des Beklagten vom 09. Juli 2009 beendet worden ist.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (erster und zweiter Instanz) werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelas-sen die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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