Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-03, I-17 U 169/09

I-17 U 169/09Supreme CourtSep 3, 2010

Regest

1. Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ein in Großbritannien ansässiges Brokerunternehmen aus § 826 BGB 2. Zu den Folgen einer Verfahrenstrennung für die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts, wenn der Zuständigkeitsstreitwert des abgetrennten Verfahrens unter 5.000 € liegt 3. Zu den Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach den §§ 59, 60 ZPO

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 169/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-03

Aktenzeichen: I-17 U 169/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0903.I17U169.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: EuGVVO Art. 5 Nr. 3; BGB § 826; ZPO §§ 59, 60, 145, 261 Abs. 3 Nr. 2

Leitsätze

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen ein in Großbritannien ansässiges Brokerunternehmen aus § 826 BGB

Zu den Folgen einer Verfahrenstrennung für die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts, wenn der Zuständigkeitsstreitwert des abgetrennten Verfahrens unter 5.000 € liegt

Zu den Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach den §§ 59, 60 ZPO

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. August 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 15/09) aufgehoben.

Das Landgericht Mönchengladbach wird für sachlich unzuständig erklärt und der Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht Mönchengladbach verwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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