I-20 U 52/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-07, I-20 U 52/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-07, I-20 U 52/10
I-20 U 52/10Supreme CourtSep 7, 2010
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 52/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-07
Aktenzeichen: I-20 U 52/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0907.I20U52.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 26.03.2010 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als der Antragsgegnerin mit Ziffer 3. des Tenors untersagt wird, für den Kauf von Zahnersatzprodukten durch Patienten mit der Erstattung von Praxisgebühren zu werben und/oder die Praxisgebühr zu erstatten, wenn dies wie im Tenor des angefochtenen Urteils wiedergegeben geschieht. Soweit das angefochtene Urteil in der Hauptsache abgeändert wird, wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die weiter gehende Berufung der Antragsgegnerin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in den Ziffern 1. und 2. des Tenors des angefoch-tenen Urteils jeweils das Wort „insbesondere“ entfällt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 2/3 und die Antragstellerin zu 1/3.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.