Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-05, 1 U 205/09

1 U 205/09Supreme CourtOct 5, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 205/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: 1 U 205/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1005.1U205.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und der Berufung des Klägers das am 19. Oktober 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

1.976,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.219,05 € seit dem 09.10.2006 und aus 757,35 € seit dem 25.01.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 77 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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