Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-10-30, I-2 U 82/09

I-2 U 82/09Supreme CourtOct 30, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 82/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-30

Aktenzeichen: I-2 U 82/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1030.I2U82.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das am 9. Juni 2009 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Urteilsaussprüche zu I. 1., I. 2., I. 3 und III. infolge übereinstimmender Teil-Erledigungserklärung gegenstandslos sind.

II.

Die Beklagte zu 1. hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten zu 1. wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.700.000,-- Euro festge-setzt.

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