I-3 Wx 222/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-12, I-3 Wx 222/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-11-12, I-3 Wx 222/10
I-3 Wx 222/10Supreme CourtNov 12, 2010
Regest
BGB § 1926 Abs. 3, 4 Sind die Eltern des kinderlosen Erblassers zur Zeit des Erbfalls bereits verstorben und leben auch die Großeltern nicht mehr, so erben ein gemeinsamer Abkömmling der Großeltern väterlicherseits und ein Abkömmling der Großmutter mütterlicherseits je zur Hälfte. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 2010 – I-3 Wx 222/10
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 222/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-12
Aktenzeichen: I-3 Wx 222/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1112.I3WX222.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
BGB § 1926 Abs. 3, 4
Sind die Eltern des kinderlosen Erblassers zur Zeit des Erbfalls bereits verstorben und leben auch die Großeltern nicht mehr, so erben ein gemeinsamer Abkömmling der Großeltern väterlicherseits und ein Abkömmling der Großmutter mütterlicherseits je zur Hälfte.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 2010 – I-3 Wx 222/10
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2 hat dem Beteiligten zu 1 die ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Geschäftswert: Bis 100.000 Euro
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