Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, 10 U 108/09

10 U 108/09Supreme CourtDec 16, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 108/09 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: 10 U 108/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.10U108.09.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. Juli 2009 verkündete Urteil der 6. Zivikammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird mit derMaßgabe zurückgewiesen, dass es zu Ziffer 2 des Urteilstenors heißen muss:

Der Beklagte wird verurteilt, die in den dem Schriftsatz vom 29.06.2007 beigefügten Lageplänen (Bl. 36 und 37 der Akte) markierten und von ihm genutzten Gewerbeflächen in der Liegenschaft A.-Platz 00 in 00000 B.-Stadt, und zwar 51 qm Ladenfläche im Erdgeschoss und 45 qm Nebenfläche im Untergeschoss, zu räumen und an die C.-AG in D.-Stadt, E.-Straße 00, vertreten durch ihre Vorstände F. und G., herauszugeben.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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