Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-16, I-6 U 200/09

I-6 U 200/09Supreme CourtDec 16, 2010

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 200/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: I-6 U 200/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1216.I6U200.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. November 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangs-vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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