Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-12, I-18 U 87/10

I-18 U 87/10Supreme CourtJan 12, 2011

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 87/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-12

Aktenzeichen: I-18 U 87/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0112.I18U87.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 22.04.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchen-

gladbach (7 O 13/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen

zu 1) und 2) jeweils zu 45 % und der Klägerin zu 3) zu 10 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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