Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-23, I-3 U 47/10

I-3 U 47/10Supreme CourtMar 23, 2011

Regest

BGB §§ 437 Nr. 2; 323 Abs. 2 Nr. 3 Zur Frage der Entbehrlichkeit der Fristsetzung als Voraussetzung des Rücktritts beim Kauf eines Neufahrzeugs, das wegen seiner auf Qualitätsmängeln – namentlich auf schlechter Verarbeitung – beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und von dem zu erwarten steht, dass es den Zustand der Mangelfreiheit nie über längere Zeit erreichen wird („Montagsauto“). OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011 – I-3 U 47/10

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 47/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-23

Aktenzeichen: I-3 U 47/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0323.I3U47.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 437 Nr. 2; 323 Abs. 2 Nr. 3

Zur Frage der Entbehrlichkeit der Fristsetzung als Voraussetzung des Rücktritts beim Kauf eines Neufahrzeugs, das wegen seiner auf Qualitätsmängeln – namentlich auf schlechter Verarbeitung – beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und von dem zu erwarten steht, dass es den Zustand der Mangelfreiheit nie über längere Zeit erreichen wird („Montagsauto“).

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011 – I-3 U 47/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Juni 2010 verkündete Ur-teil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewie-sen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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