I-2 U 9/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-05, I-2 U 9/10
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 9/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-05
Aktenzeichen: I-2 U 9/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0505.I2U9.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Dezember 2009 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.565,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 90 % und die Beklagten 10 % zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 45.000,-- Euro festgesetzt.
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