Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-19, I-1 U 232/07

I-1 U 232/07Supreme CourtMay 19, 2011

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 232/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-19

Aktenzeichen: I-1 U 232/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0519.I1U232.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 21.09.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zi-vilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.239,67 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2006 sowie 325,90 € außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 43 % und der Kläger zu 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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