Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-22, I-17 U 117/10

I-17 U 117/10Supreme CourtJul 22, 2011

Regest

1. Eine Bank ist nicht verpflichtet, ihren Kunden beim Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen - hier Zertifikaten der insolventen Lehman Group - darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie hierbei eine Gewinnmarge erzielt. 2. Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 b, 312d BGB ist bei Inhaberschuldverschreibungen der hier vorliegenden Art auch dann nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, wenn die Schuldverschreibungen noch nicht börsennotiert sind, ihr Preis aber von der Entwicklung bestimmter Börsenindizes abhängig ist (entgegen LG Krefeld, U. vom 14.10.2010, BKR 2011, 32ff.).

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 117/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-22

Aktenzeichen: I-17 U 117/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0722.I17U117.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 280, 312d

Leitsätze

Eine Bank ist nicht verpflichtet, ihren Kunden beim Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen - hier Zertifikaten der insolventen Lehman Group - darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie hierbei eine Gewinnmarge erzielt.

Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 b, 312d BGB ist bei Inhaberschuldverschreibungen der hier vorliegenden Art auch dann nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, wenn die Schuldverschreibungen noch nicht börsennotiert sind, ihr Preis aber von der Entwicklung bestimmter Börsenindizes abhängig ist (entgegen LG Krefeld, U. vom 14.10.2010, BKR 2011, 32ff.).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.06.2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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