I-2 W 34/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-10-06, I-2 W 34/11
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 34/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-06
Aktenzeichen: I-2 W 34/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1006.I2W34.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 7. September 2011 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen
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auf Seite 3 im letzten Absatz in der dritten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,
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auf Seite 4 im ersten Absatz in der zweiten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,
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auf Seite 4 im ersten Absatz nach Ziffer II. in der ersten Zeile statt „Klägerin“ richtig „Beklagten“,
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auf Seite 8 im zweiten Absatz in der zweiten Zeile statt „Beklagte“ richtig „Klägerin“ heißt,
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auf Seite 12 im dritten Absatz in der ersten Zeile statt „Beklagten“ richtig „Klägerin“ ,
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auf Seite 3 in der ersten Zeile des vorletzten Absatzes statt „29. Juli 2010“ richtig „29. Juli 2011“
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auf Seite 11 im zweiten Absatz in der siebten Zeile von unten statt „30. November 2011“ richtig „30. November 2010“,
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und auf Seite 11 im zweiten Absatz in der vierten sowie der zweiten Zeile von unten statt „28. September 2008“ richtig jeweils
„28. September 2010“ heißt.
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