Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-07-23, I-2 W 20/12

I-2 W 20/12Supreme CourtJul 23, 2012

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 20/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-23

Aktenzeichen: I-2 W 20/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0723.I2W20.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der Rechtspflegerin der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2012 dahingehend abgeändert, dass die Klägerin den Beklagten Übersetzungskosten i.H.v. 22.639,77 € zu erstatten hat.

II.

Die weitergehende Beschwerde und der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag werden zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin zu 65 % und den Beklagten zu 35 % auferlegt.

IV.

Von einer Reduzierung oder Nichterhebung von Gerichtsgebühren wird abgesehen.

V.

Der Beschwerdewert beträgt 4.060,66 €.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.