I-2 U 76/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-04, I-2 U 76/11
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 76/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-04
Aktenzeichen: I-2 U 76/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1004.I2U76.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.07.2011 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und in Bezug auf die dortige Ziffer I. wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 3.183,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent für die Zeit vom 01.04.2006 bis zum 20.12.2010 sowie in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2010 zu zahlen.
II.
Die Berufung der Klägerin und die weitergehende Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 93 % und den Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldnern zu 7 % auferlegt.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.
IV.
Das vorliegende Urteil sowie das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird jeweils nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 153.327,14 EUR festgesetzt (Berufung der Klägerin: 150.303,55 EUR; Berufung der Beklagten: 3.023,59 EUR).
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