Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-10-24, I-18 U 221/11

I-18 U 221/11Supreme CourtOct 24, 2012

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 221/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-24

Aktenzeichen: I-18 U 221/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1024.I18U221.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Senats vom 16.05.2012 das Teilurteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 20.10.2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, welche von den Klägerinnen zu tragen sind.

Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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