I-23 W 57/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-09, I-23 W 57/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-09, I-23 W 57/13
I-23 W 57/13Supreme CourtDec 9, 2013
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 W 57/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-09
Aktenzeichen: I-23 W 57/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1209.I23W57.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss der 2. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Kleve vom 12. November 2013 wird zurückgewiesen.
Die vorgenannte Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Von Amts wegen wird die Streitwertfestsetzung abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Streitwert wird auf 500 € bis zum 28. Oktober 2013 festgesetzt, danach auf die bis dahin entstandenen Kosten des Rechtsstreits.
Die Beschwerde des Klägers gegen die in dem Beschluss der 2. Zivilkammer– Einzelrichter – des Landgerichts Kleve vom 12. November 2013 getroffene Kostenentscheidung wird auf seine Kosten verworfen.
Der Streitwert für die Beschwerde des Klägers gegen die vorgenannte Kostenentscheidung wird auf 63 % der erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.