5 W 74/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-18, 5 W 74/13
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 W 74/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 5 W 74/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1218.5W74.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 06.09.2013 wird der Beschluss der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16.08.2013 unter Zurückweisung des weiteren Rechtsmittels abgeändert.
Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und ihm zur vorläufig unentgeltlichen Rechtsverfolgung erster Instanz Rechtsanwalt A. aus B. beigeordnet.
Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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