I-1 U 34/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-06, I-1 U 34/13
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 34/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-06
Aktenzeichen: I-1 U 34/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0506.I1U34.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Krefeld vom 28. Februar 2013 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung seiner Prozessbevollmächtigten wegen vorprozessualer Geschäftsgebühren in Höhe von 1.505,35 € freizustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kaskoversicherer des Klägers, die XXX Versicherung, zu Schadennr. XXX, 2.450,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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