Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-03, I-10 U 162/13

I-10 U 162/13Supreme CourtJun 3, 2014

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 162/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-03

Aktenzeichen: I-10 U 162/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0603.I10U162.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.10.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, zurückgewiesen, dass die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits zu 52% von der Klägerin und zu 48% von der Beklagten zu tragen sind.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das am 29.10.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist – mit vorstehender Abänderung der Kostenentscheidung – vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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