I-2 U 9/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-07, I-2 U 9/14
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 9/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-07
Aktenzeichen: I-2 U 9/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0807.I2U9.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das am 30. Januar 2014 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125.000,- EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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