Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-04, I-2 U 25/14

I-2 U 25/14Supreme CourtDec 4, 2014

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 25/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-04

Aktenzeichen: I-2 U 25/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1204.I2U25.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2014 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für die Berufung auf 50.000,- Euro festgesetzt.

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