I-10 U 120/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-11, I-10 U 120/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-11, I-10 U 120/14
I-10 U 120/14Supreme CourtDec 11, 2014
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 120/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-11
Aktenzeichen: I-10 U 120/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1211.I10U120.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Juli 2014 verkündete Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt ergänzt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
a) weitere 1.234,01 € Zug um Zug gegen die Übergabe einer um die der Klägerin vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer ergänzten Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2010/2011 sowie
b) weitere 62,48 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. März 2011
zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs tragen die Klägerin zu 20 Prozent und die Beklagte zu 80 Prozent; die Kosten zweiter Instanz werden zu 44 Prozent der Klägerin und zu 56 Prozent der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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