Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-06-03, I-2 U 54/10

I-2 U 54/10Supreme CourtJun 3, 2015

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 54/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-03

Aktenzeichen: I-2 U 54/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0603.I2U54.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Im Umfang des Anspruchs auf Urteilsveröffentlichung wird festgestellt, dass die Klägerin des Rechtsmittels der Berufung verlustig ist.

  • II. Die Berufung gegen das am 30. März 2010 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • III. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • IV. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  • V. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • VI. Der Streitwert wird für die Zeit bis zum 03.06.2011 auf 3.750.000,- €, für die Zeit bis zum 20.01.2015 auf 1.500.000,- € und für die Zeit danach auf 1.400.000,- € festgesetzt

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