1 U 44/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-26, 1 U 44/15
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 44/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 1 U 44/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0126.1U44.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2015 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.910,95 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 60% der weiteren künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, welche diesem aus dem Verkehrsunfall vom 04.10.2011 in Stadt 1 auf der B-straße in Höhe der Hausnummer … entstanden sind und noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagten zu 35 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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