Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-08, I-22 U 127/15

I-22 U 127/15Supreme CourtApr 8, 2016

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 127/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-08

Aktenzeichen: I-22 U 127/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0408.I22U127.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Klägern auferlegt.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten - wegen der Kosten - durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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