5 UF 81/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-16, 5 UF 81/16
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 UF 81/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: 5 UF 81/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0616.5UF81.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der A Lebensversicherung AG wird der am 22. März 2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Solingen unter Nr. 2 des Tenors (Versorgungsausgleich) im zweiten Absatz dahin abgeändert, dass
im Wege der externen Teilung zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der A Lebensversicherung AG (Versicherungsnr. …..) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe des Geldwertes von 50,30657 Anteilen des B (ISIN …..) im Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Entscheidung auf dem bestehenden Konto des Antragsgegners bei der C (Versicherungsnr. …..) mit der Maßgabe begründet wird, dass die Umrechnung des Zahlbetrags in Entgeltpunkte mit dem bei Rechtskraft dieser Entscheidung maßgebenden Umrechnungsfaktor erfolgt,
die A Lebensversicherung AG verpflichtet wird, einen Betrag in Höhe des im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft dieser Entscheidung zuletzt veröffentlichten Rücknahmepreises des vorstehend genannten Fonds an die C zu zahlen.
Im übrigen bleibt es beim Tenor des erstinstanzlichen Beschlusses.
Im Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.