VI-5 Kart 24/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-16, VI-5 Kart 24/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-02-16, VI-5 Kart 24/16 (V)
VI-5 Kart 24/16 (V)Supreme CourtFeb 16, 2017
Regest
Die Regulierungsbehörden dürfen die in § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 ARegV genannten Informationen netzbetreiberbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlichen. § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG ermächtigt den Verordnungsgeber auch dazu, die Veröffentlichung der in § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 ARegV genannten Daten zu regeln. Diese sind nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber anzusehen.
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-5 Kart 24/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-16
Aktenzeichen: VI-5 Kart 24/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0216.VI5KART24.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kartellsenat
Leitsätze
Die Regulierungsbehörden dürfen die in § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 ARegV genannten Informationen netzbetreiberbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlichen.
§ 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG ermächtigt den Verordnungsgeber auch dazu, die Veröffentlichung der in § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 ARegV genannten Daten zu regeln. Diese sind nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber anzusehen.
Tenor
Die Anträge der Betroffenen vom 30.12.2016, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde vom selben Tage gegen die Rundmails der Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen zu den Veröffentlichungspflichten nach § 31 Abs. 1 ARegV vom 13.12.2016 und 22.12.2016 anzuordnen, die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, vorläufig die Veröffentlichung der in § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten der Betroffenen zu unterlassen sowie vorläufig festzustellen, dass die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Abs. 1 ARegV rechtswidrig ist, werden zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.