19 U 9/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-12, 19 U 9/16
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 19 U 9/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-12
Aktenzeichen: 19 U 9/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0412.19U9.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Januar 2016 verkündete Teil-Grund- und Teil-Endurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal(Az.: 1 O 43/12) wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten zu 2. und zu 3. wird das Teil-Grund- und Teil-Endurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 12. Januar 2016 teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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