2 U 70/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-13, 2 U 70/12
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 70/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-13
Aktenzeichen: 2 U 70/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0413.2U70.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung wird das am 2. August 2012 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
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II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
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III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,- € festgesetzt.
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