24 U 19/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-25, 24 U 19/16
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 19/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-25
Aktenzeichen: 24 U 19/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0425.24U19.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.12.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichterin – wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Verurteilung zur Auflassung des Eigentums an den im 1. Absatz des erstinstanzlichen Urteilstenors genannten Grundstücken entfällt und der Beklagte stattdessen verurteilt wird, insoweit die Berichtigung des Grundbuchs in grundbuchmäßiger Form zu bewilligen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von € 100.000,- abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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