I-2 U 63/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-05-04, I-2 U 63/16
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 63/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-04
Aktenzeichen: I-2 U 63/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0504.I2U63.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufungen gegen das am 19. Juli 2016 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden – mit der klarstellenden Maßgabe, dass sich der Ausspruch zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und zum Rückruf nach dem Erlöschen des Klagepatents und mit Rücksicht auf die während des Rechtsstreits vorgenommenen Erfüllungshandlungen der Beklagten erledigt hat – zurückgewiesen.
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II. Die Berufungsklägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Den Berufungsklägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 70.000 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 900.000 € festgesetzt.
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