I - 5 U 113/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-28, I - 5 U 113/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-09-28, I - 5 U 113/16
I - 5 U 113/16Supreme CourtSep 28, 2017
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 5 U 113/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-28
Aktenzeichen: I - 5 U 113/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0928.I5U113.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.08.2016 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149.694,72 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.786,95 € seit dem 28.08.2012, aus weiteren 31.531,45 € seit dem 08.10.2012, aus weiteren 17.316,15 € seit dem 24.12.2012, aus weiteren 56.440,80 € seit dem 23.06.2013, aus weiteren 11.047,22 € seit dem 25.06.2013 und aus weiteren 12.572,11 € seit dem 26.06.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.580 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 10 % und die Beklagte 90 %. Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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