Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-12, 2 Kart 1/17 (OWi)

2 Kart 1/17 (OWi)Supreme CourtOct 12, 2017

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Kart 1/17 (OWi) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-12

Aktenzeichen: 2 Kart 1/17 (OWi)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1012.2KART1.17OWI.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die Betroffenen T., W., F. und N. sowie die Nebenbetroffenen X. AG und Y. GmbH & Co KG werden wegen verbotener Vereinbarungen, die die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung von Verkaufspreisen betreffen, in zwei Fällen kostenpflichtig zu folgenden Geldbußen verurteilt:

Der Betroffene T. wegen der zum 1. März 2006 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro und wegen der zum 1. Januar 2008 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro.

Der Betroffene W. wegen der zum 1. März 2006 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro und wegen der zum 1. Januar 2008 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro.

Der Betroffene F. wegen der zum 1. März 2006 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro und wegen der zum 1. Januar 2008 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro.

Der Betroffene N. wegen der zum 1. März 2006 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro und wegen der zum 1. Januar 2008 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro.

Die Nebenbetroffene X. AG wegen der zum 1. März 2006 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro und wegen der zum 1. Januar 2008 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro.

Die Nebenbetroffene Y. GmbH & Co. KG wegen der zum 1. März 2006 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro und wegen der zum 1. Januar 2008 beschlossenen Preiserhöhung zu einer Geldbuße von … Euro.

Der Betroffene L. wird wegen einer verbotenen Vereinbarung, die die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung von Verkaufspreisen betrifft, kostenpflichtig zu einer Geldbuße von … Euro verurteilt.

Der Nebenbetroffene Z. e.V. wird wegen einer verbotenen Vereinbarung, die die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung von Verkaufspreisen betrifft, kostenpflichtig zu einer Geldbuße von … Euro verurteilt.

Angewendete Vorschriften:

§ 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB a.F., Artikel 81 Abs. 1 Buchstabe a) EG

L.: § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 14, § 19 OWiG

T.: § 9 Abs. 2 Nr. 2, § 14, § 20 OWiG

W.: § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 14, § 20 OWiG

X. AG: § 30 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5, § 20 OWiG

F.: § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 20 OWiG

N.: § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 14, § 20 OWiG

Y. GmbH & Co. KG: § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 20 OWiG

Z. e.V.: § 30 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 Satz 1 OWiG

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.