Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-23, 20 U 137/16

20 U 137/16Supreme CourtNov 23, 2017

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 137/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-23

Aktenzeichen: 20 U 137/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1123.20U137.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.10.2016 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Unionsmarke Nr. 4… für die Zeit ab dem 31.05.2017 für verfallen erklärt. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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