Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-06, 10 W 440/17

10 W 440/17Supreme CourtFeb 6, 2018

Regest

Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 440/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-06

Aktenzeichen: 10 W 440/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0206.10W440.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.

Tenor

Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 212. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.