27 U 14/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-21, 27 U 14/16
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 14/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-21
Aktenzeichen: 27 U 14/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0321.27U14.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 11. Mai 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (Az. 8 O 65/12) wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.572,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 5. Januar 2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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