Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, 2 U 79/16

2 U 79/16Supreme CourtMay 3, 2018

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 79/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-03

Aktenzeichen: 2 U 79/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0503.2U79.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 3. November 2016 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.

  • IV. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • V. Die Revision wird nicht zugelassen.

VI. Der Streitwert wird in Abänderung der landgerichtlichen Streitwertfestsetzung für die erste Instanz und das Berufungsverfahren auf jeweils 400.000,- € festgesetzt.

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