27 U 20/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-16, 27 U 20/16
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 20/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-16
Aktenzeichen: 27 U 20/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0516.27U20.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. Oktober 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (17 O 62/16) wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
III.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstituts bewirkt werden.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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