Verg 24/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-16, Verg 24/17
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 24/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-16
Aktenzeichen: Verg 24/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0516.VERG24.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 11.05.2017 aufgehoben, soweit dem Nachprüfungsantrag der Antragstellerin in Bezug auf die Vorgabe eines Mindestrabatts stattgegeben worden ist.
Es wird festgestellt, dass die Vergabebedingungen rechtmäßig waren, soweit sie einen Mindesterstattungssatz von 15 % auf den günstigsten ApU zum Stichtag 01.01.2017 der in der Lauer-Taxe gemeldeten Vergleichsprodukte vorsahen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 176 Abs. 1 GWB trägt die Antragstellerin.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten ist für die Antragsgegnerinnen vor der Vergabekammer notwendig gewesen.
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