1 U 127/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-05, 1 U 127/17
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 127/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-05
Aktenzeichen: 1 U 127/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0605.1U127.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. August 2017 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.657,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 281,30 € freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den im ersten Rechtszug angefallenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 40 %.
Von den im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %.
Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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