Verg 24/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, Verg 24/18
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 24/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-11
Aktenzeichen: Verg 24/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0711.VERG24.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Kammer in Köln, vom 20. März 2018 (VK K 61/17 - B) aufgehoben.
Dem Antragsgegner wird untersagt, im Vergabeverfahren „BLB K / Universität Bonn, Poppelsdorfer Schloss / Dachdecker- und Klempnerarbeiten / VNr. 025-17-00627“ einen Zuschlag zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer tragen der Antragsgegner und die Beigeladene als Gesamtschuldner. Die in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen des Antragstellers und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer ist für den Antragsteller notwendig gewesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 140.000 Euro festgesetzt.
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